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AGB
Vertragsabschluss:

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter sowie vom Gast schriftlich bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form bindend, vor allem bei sehr kurzfristigen Buchungen. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie den ihn begleitenden Personen zustande. Sollte eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht erfolgen, kann der Vermieter jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten.

Anzahlung bzw. Restzahlungen werden im Gastaufnahmevertrag (Reservierungsbestätigung) geregelt

Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste ist nicht zulässig und berechtigt zu sofortiger Kündigung seitens des Vermieters.

Pflichten des Vermieters:

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.

Pflichten des Mieters:

Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder vorzeitiger Abreise den für die Dauer des Vertrages errechneten Betrag zu zahlen. Der Gast verpflichtet sich grobe Verschmutzungen vor seiner Abreise zu beseitigen.

Anreise und Abreise:

Die Wohnung steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Die Ankunft muss am festgesetzten Tag zwischen 14:00 Uhr und 20:00 Uhr erfolgen. Ab 20:00 Uhr ist eine Übergabe der Wohnung nicht mehr möglich es sei denn, es besteht eine andere Vereinbarung. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 20:00 Uhr nicht erscheinen, so kann er die Wohnung erst am Folgetag ab 10:00 Uhr übernehmen. Der  Vertrag gilt als gekündigt, wenn sich der Mieter während der folgenden 24 Stunden nicht meldet. Insbesondere ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Wohnung weiter für den Mieter bereitzustellen. Die Abreise muss bis 10:00 Uhr erfolgen.

Internet und Telefon:

In der Ferienwohnung werden ein Telefon und ein Zugang zum Internet bereitgestellt. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er nicht für evtl. Störungen des Providers, bis hin zum Totalausfall, haftet und dies kein Grund für eine Mietminderung ist. Das Anwählen von Internetseiten, die gebührenpflichtig sind, gehört ausdrücklich nicht zur Leistung des Vermieters, sondern muss vom Nutzer selbst getragen werden.

TV und Radio:

GEZ-Gebühren fallen gegebenenfalls zusätzlich an.

Haustiere:

Haustiere (Hunde) sind grundsätzlich erlaubt, müssen jedoch vorher schriftlich angemeldet und genehmigt werden.
Haustiere müssen grundsätzlich Wohnungstauglich und Stubenrein sein. Haustiere (Hunde) müssen im Grundstück an der Leine gehalten werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt längere Zeit allein in der Wohnung zurückgelassen werden. Kampfhunde werden nicht akzeptiert. Für etwa entstandene Schäden oder grobe Verschmutzungen haftet der Tierhalter.

Personenzahl:

Es ist nicht erlaubt, mehr Personen im Mietprojekt aufzunehmen, als im Gastaufnahmevertrag (Reservierungsbestätigung) vereinbart wurde. Andernfalls berechtigt dies den Vermieter zur sofortigen Kündigung.

Haftung:

Bei Verlust des Schlüssels werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Gast hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Sollte während des Aufenthalts ein Schaden jeglicher Art (z. B. Glasbruch, Schaden an den Geräten, Defekt eines Möbelstückes etc.) entstehen, muss dieser unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. Mit der Übernahme der Wohnung erkennt der Mieter an, dass die Wohnung in einwandfreiem Zustand ist. Nachträgliche Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

Eine Störung oder der Ausfall eines elektrischen Gerätes muss vom Vermieter schnellst möglich behoben oder repariert werden. Der Mieter hat kein Recht auf Minderung der Miete.

Rücktritt/Annullierungskosten:

Der Gast kann jederzeit von dem Mietvertrag zurücktreten. Dies bedarf einer schriftlichen Erklärung. Es entstehen folgende Kosten:

ab den 10. Tag vor Mietbeginn  90 % des Mietpreises.

Danach oder bei Nichterscheinen zum Mietantritt wird der gesamte Mietpreis fällig. Es bleibt dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Als Annullierungsdatum gilt der Eingangstag der schriftlichen Mitteilung beim Vermieter. Darüber hinausgehende Beträge erhält der Gast auf das von ihm genannte Konto zurück. Sollte der Gast die gebuchte Reise, aus welchem Grund auch immer, ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung nicht antreten können, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Ferienwohnung weiterzuvermieten.

Versicherung:

In den angebotenen Leistungen sind keine Versicherungen enthalten. Bei der vorzeitigen Abreise erfolgt keine Geldrückgabe. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

Sonstiges:

Wir weisen darauf hin, dass öffentlich zugängliche Bereiche der Grundstücke wie Auf/ Zugänge und Treppenhäuser teilweise Videoüberwacht werden.


Gerichtsstand ist Leipzig.



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